Verfahrenslotsin des Stadtjugendamts Bad Kreuznach

Was ist eine Verfahrenslotsin?

Es gibt ein neues Gesetz.

Es heißt Kinder- und Jugend-Stärkungs-Gesetz.

Das Gesetz stärkt die Rechte von jungen Menschen.

Junge Menschen heißt 0 bis 27 Jahre.

Ein Teil in diesem Gesetz ist der Paragraf § 10b.

Der Paragraf § gilt ab dem 1. Januar 2024. In dem Paragraf § steht:

Jedes Jugendamt hat Verfahrenslotsen.

 

Verfahrenslotsen sind neu, das Wort bedeutet:

Im Jugendamt gibt es neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für Menschen mit Behinderung.

Sie heißen Verfahrenslotsen und Verfahrenslotsinnen.

 

Sie unterstützen:

  • Kinder mit Behinderung
  • Auch Kinder bei denen man noch nicht genau weiß ob sie eine Behinderung haben
  • Junge Menschen mit Behinderung
  • Ihre Mütter und Väter
  • Personen, die für junge Menschen mit Behinderung sorgen

 

Verfahrenslotsen beraten, wenn Menschen mit Behinderung Hilfe brauchen.

Es ist egal ob die Behinderung vom Körper, einer Krankheit oder der Seele kommt.

 

Sie können Ihnen dabei helfen:

  • Die richtige Hilfe zu finden
  • Die richtige Ansprechperson zu finden
  • Anträge stellen
  • Termine begleiten
  • Zusammen einen Plan machen
  • Sie kann schwierige Gesetze leicht erklären

Die Beratung ist barrierearm, das heißt leicht zu verstehen und leicht zu finden.

 

Die Beratung ist möglich:

  • Über Telefon
  • E-Mail
  • Im Jugendamt
  • Zuhause
  • An anderen Orten wie z.B. den Kitas

 

Die Verfahrenslotsen sind unabhängig.

Das bedeutet: Die Beratung ist ohne Einfluss von anderen.

Die Beratung kostet kein Geld.

Viele Menschen mit Behinderung sagen: Hilfe zu bekommen, ist schwer. Es ist kompliziert und es gibt viele Hürden.

Verfahrenslotsen setzen sich für Menschen mit Behinderungen ein.

Sie helfen Menschen mit Behinderung, ihre Rechte zu bekommen.

Verfahrenslotsen wollen das Jugendamt inklusiver machen.

Inklusiver heißt: Weniger Barrieren und Hürden für alle Menschen.

 

In Bad Kreuznach gibt es für die Menschen die in der Stadt oder in den Stadtteilen leben eine Verfahrenslotsin. Sie heißt Dagmar Roth.

Dagmar Roth

Email: Dagmar.roth@bad-kreuznach.de

Telefon: 0671 800 423

 

Beratung kann man auch bei der EUTB bekommen.

EUTB ZSL Bad Kreuznach | www.teilhabeberatung.de

Adresse

Stadtverwaltung, 5, Kornmarkt, Bad Kreuznach, Landkreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, 55543, Deutschland

Kontakt

Dagmar Roth

0671800423

dagmar.roth@bad-kreuznach.de

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erstellt von Christopher Karras | Letzte Änderung: 19. September 2025

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